Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maklergeschäfte

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages. Bei allen Verträgen, die wir mit unseren Kunden schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und sind insoweit Vertragsinhalt. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

1.Die Maklertätigkeit der Tappert Immobilien GmbH erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte. Sämtliche Angaben basieren auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, es trifft die Tappert Immobilien GmbH bei der Überprüfung der Angaben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

2. Die durch die Tappert Immobilien GmbH übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Diese Daten sind von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Informationen zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Auftraggeber/ Kunde, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage diese Bedingung. Ein weitgehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt. Der Anspruch auf Provision bleibt auch bei nachträglicher Auflösung des Vertrages oder durch auflösende Bedingungen bestehen, sofern diese Gründe nicht im Verantwortungsbereich der Tappert Immobilien GmbH liegen.

 

3. Die Provision beträgt:

3.1 Bei Ankauf / Verkauf eines Grundstücks- oder sonstigen Erwerbsvertrages 3,57 % des Gesamtkaufpreises einschließlich aller

damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.

 

3.2 Vermittlung oder Nachweis von Wohnraummietverträgen 2,38 Nettokaltmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlungen) inkl. MwSt.

 

3.3 Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss derartiger Verträge hat der Auftraggeber bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2 Monatsbruttomieten zzgl. MwSt. zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Auftraggeber eine weitere Monatsbruttomiete zzgl. MwSt. zu zahlen.

 

Wird in einem gewerblichen Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren ein Optionsrecht eingeräumt, welches die Vertragszeit bei Ausübung auf insgesamt über 5 Jahre verlängert, so ist eine weitere Provision von einer Monatsbruttomiete zzgl. MwSt. zu entrichten.

 

Die maximal durch einen Auftraggeber zu zahlende Provision beträgt drei  Monatsbruttomieten zzgl. MwSt. Bei Vereinbarungen einer Staffelmiete in gewerblichen Miet-, Pacht- oder gleichartigen Nutzungsverträgen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet, mietfreie Monate werden hierbei nicht berücksichtigt.

 

Vermittlung und Nachweis von Finanzierungen

Die Berechnung der Provision erfolgt abhängig von der Höhe der aufzunehmenden Fremdmittel, nach vorheriger individueller Vereinbarung. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision 2 % der aufzunehmenden Fremdmittel zzgl. MwSt.

 

4. Unsere Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunden ohne Mahnung in Verzug und die Tappert Immobilien GmbH ist berechtigt, gemäß den gesetzlichen Vorschriften Verzugszinsen zu berechnen.

 

5. Die Berechnung und Erhebung der Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Sollte eine Änderung des Mehrwertsteuersatzes stattfinden gilt der bei Fälligkeit der Provision gültige Satz.

 

6. Wir sind berechtigt sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer tätig zu werden. Es dürfen jedoch keine Interessenkollisionen vorliegen.

 

7. Ist dem Kunden eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, ist er verpflichtet, dem Makler dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von 5 Werktagen, ist die Weitergabe der Informationen an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Wird dem Kunden ein vom Makler angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, ist er andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch den Makler erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

 

8. Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsentwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und nur im erforderlichen Rahmen der Ausführung an Dritte weitergegeben.

 

9. Vertragssprache Deutsch

 

10. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.

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